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BGH, 01.07.1954 - 4 StR 186/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
Auszug aus BGH, 01.07.1954 - 4 StR 186/54
Auf eine etwaige Verletzung des § 55 Abs. 2 StPO kann sich der Angeklagte nicht berufen (BGHSt 1, 39). - BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
Auszug aus BGH, 01.07.1954 - 4 StR 186/54
Die Strafkammer hat daher dadurch, dass sie sich auf Grund ihrer eigenen, ersichtlich vorhandenen Sachkunde ein Urteil über die Glaubwürdigkeit des Mädchens bildete, die Aufklärungspflicht nicht verletzt (vgl. BGHSt 3, 52, 54). - BGH, 18.05.1951 - 1 StR 156/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 01.07.1954 - 4 StR 186/54
Das Verleiten eines Kindes, schamlose Ausführungen geflissentlich anzuhören, kann ebenfalls eine unzüchtige Man i.S. des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB darstellen (BGHSt 1, 168, 174). - RG, 13.07.1931 - III 490/31
Kommt es für die Frage, ob ein Beweisantrag hilfsweise gestellt ist, darauf an, …
Auszug aus BGH, 01.07.1954 - 4 StR 186/54
Der nach Schluss der Beweisaufnahme im Rahmen des Schlussvortrages (§ 258 StPO) vom Verteidiger gestellte Antrag, "in erster Linie einen Sachverständigen für Jugenpsychologie zu hören" (Bl 61 R), war trotz seiner Voranstellung und Wortfassung seinem Inhalt nach ein Hilfsantrag, der, wie auch geschehen, in den Urteilsgründen erledigt werden konnte (RGSt 65, 351, 352).